Unternehmen zeigen sich umwelt- und sozialpolitisch verantwortlich
Kapitalgesellschaften mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten haben aufgrund des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) in ihren Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung mit Angaben aufzunehmen, „die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Die Analyse hat die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern.“ (siehe § 243b UGB)
Obwohl die Finanzmarktaufsicht der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung für das Jahr 2018 unter anderem die Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange als Prüfungsschwerpunkt aufgetragen hat, konfrontierte die Arbeiterkammer Wien jüngst börsennotierte Unternehmen zusätzlich mit einem vierteiligen Fragenkatalog zu diesem Themenkreis und drohte damit, diesen Umstand zu veröffentlichen bzw. gegebenenfalls im Rahmen der Hauptversammlung die Fragen zu stellen und die Ergebnisse im Rahmen eines Berichts zu publizieren.
Der FEEI zeigte für den Fragenkatalog angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes für österreichische Unternehmen und der „Doppel-Prüfungen“ durch die Arbeiterkammer Wien kein Verständnis. Auch die Wortwahl der Arbeiterkammer Wien ist inakzeptabel.
Der FEEI hält dazu fest:
Es besteht keine Verpflichtung:
- zur Offenlegung von Informationen gegenüber der AK Wien, die über die gesetzlichen Offenlegungspflichten hinausgehen;
- von börsennotierten Unternehmen, Zusammenfassungen von bereits veröffentlichten Informationen zu erstellen oder im Rahmen von Fragebögen außerhalb der Hauptversammlung solche Informationen darzulegen;
- über künftige Kommunikationsstrategien oder deren mögliche Änderungen Informationen offenzulegen.
Daher empfiehlt der FEEI den betroffenen Unternehmen, diesen Fragenkatalog nicht zu beantworten, sondern auf den Lagebericht zu verweisen.