Mit der Rot-Weiß-Rot – Karte können Unternehmen Fach- und Schlüsselkräfte, die am heimischen Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind, leichter ins Land holen. Nach Bedarf des Arbeitsmarktes kann qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten anhand festgesetzter Kriterien eine Zuwanderung ermöglicht werden. Seit Anfang des Jahres gibt es bei der Rot-Weiß-Rot – Karte folgende Neuerungen:
- Das aktuelle Punktesystem wurde um „sonstige Schlüsselkräfte“ erweitert: ab jetzt können auch über vierzigjährige Fachkräfte mit Berufsausbildung zuwandern.
- In der Fachkräfteverordnung 2019 können bundesweit Mangelberufe aber auch in einzelnen Bundesländern festgelegt werden.
- Für „besonders Hochqualifizierte“ wurde die Mindestpunkteanzahl für bestimmte Berufe gesenkt. Das ist insbesondere für Forscherinnen und Forscher wichtig.