Neuer Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie

Mit 1. Mai 2019 ist der neue Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie in Kraft getreten.

Mit 1. Mai 2019 ist der neue Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie in Kraft getreten. Die Ist-Löhne und -Gehälter steigen um 3,2 Prozent, die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter um 3,4 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen sind durchschnittlich um rund 15 Prozent gestiegen und machen so eine Lehre in der Elektro- und Elektronikindustrie noch attraktiver.  

Erstmals ist die Möglichkeit einer dualen Ausbildung (Matura, Lehrabschluss und Fachhochschule) sowie die Berufspraxis in Fachschulen im Kollektivvertrag festgehalten. Mit der Ausarbeitung einer Bildungsoption bereitet sich die Elektro- und Elektronikindustrie auf die Herausforderungen der Digitalisierung vor, bei der eine gute technische Bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das zukünftige Wachstum entscheidend sind.



Zehnwöchige Betriebspraxis ab Herbst 2019

Ab Herbst 2019 dürfen technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen zusätzlich zu dem vierwöchigen Pflichtpraktikum bis zum Eintritt in die vierte Klasse auch noch eine zehnwöchige „Berufspraxis“ in der vierten Klasse festlegen. Diese neue Berufspraxis ist ein Pflichtpraktikum im Sinn der Kollektivverträge der Elektro- und Elektronikindustrie (Abschnitt 6 Punkt 67 KVEEI); daher beträgt die Normalarbeitszeit 38,5 Wochenstunden und die monatliche Vergütung derzeit € 825,03 (Wert 1.5.2018).